Auf Einladung des Ausschusses für Tourismus hin nahm Christian Günther, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD), am 06. April 2022 am öffentlichen Fachgespräch „Neustart-Perspektiven für den Tourismus“, teil und äußerte sich hinsichtlich der Zukunftsaussichten des Campingtourismus.
In seiner Stellungnahme bezieht sich Günther unter anderem auf die Coronaschutzverordnung und kritisiert das Fehlen einheitlicher Kriterien für die Hotspot-Regelung. Für einen direkten Dialog zwischen der Branche und der Politik fordert der BVCD außerdem weiterhin die schnelle Gründung der „Nationalen Plattform für Tourismus“. In Hinblick auf die Corona- und Überbrückungshilfen des Bundes appelliert der BVCD-Geschäftsführer dazu, die Hilfestellungen unter der Maßgabe fortzuführen, dass auf regionaler Ebene eine Bewertung der Stellung eines betroffenen Anbieters berücksichtigt wird.
Darüber hinaus müsse der europäische Wettbewerb im Blick gehalten werden. Deutschland zählte im zweiten Pandemiejahr zu eines der wenigen europäischen Länder, in dem Campingplätze im Rahmen der Schutzmaßnahmen geschlossen wurden und somit auch in Hinblick auf die Übernachtungszahlen 2021 weitere Rückläufe gegenüber 2020 verzeichnete. „Bei Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenzen sollte auch der europäische Kontext berücksichtigt werden. Strenge Restriktionen im Inland bei gleichzeitiger Freizügigkeit ausländischer Destinationen sind das Gegenteil einer nationalen Wirtschaftsförderung“, so Günther.
Ferner stelle der durch die Coronapandemie nochmals verschärfte Arbeitskräftemangel eine große Herausforderung für den Tourismus dar. Demnach begrüßt der BVCD die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie auf EU-Ebene sowie den geplanten Ausbau der Sprachkurskapazitäten, um die berufliche Eingliederung Zugewanderter und Geflüchteter zu erleichtern. Zusätzlich sollte die Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Rentenbezug sowie die Obergrenze für geringfügig Beschäftigte in Folge des in den letzten Jahren angestiegenen Mindestlohns angepasst werden. Ergänzend fordert der BVCD eine Steuerbefreiung bei der Verfügungstellung von Wohnraum für Saisonarbeitskräfte.
Die vollständige Stellungnahme des BVCD kann hier eingesehen werden.